Die neue QR-Rechnung

Die QR-Rech­nung erset­zt nicht bloss den Ein­zahlungss­chein. Im QR-Code kön­nen zusät­zliche Infor­ma­tio­nen in struk­turi­ert­er Form gespe­ichert wer­den, welche die automa­tis­che Ver­ar­beitung beim Rech­nungsempfänger erhe­blich vereinfachen.

Wer küm­mert sich in Ihrem Unternehmen um den Postein­gang und wer bezahlt die Rech­nun­gen frist­gerecht? Gut, wenn diese Prozesse dig­i­tal­isiert sind und immer zuver­läs­sig ablaufen. Die elek­tro­n­is­che Rech­nung und der dig­i­tale Kred­i­toren­prozess sind mehr denn je unverzicht­bare Werkzeuge für alle Unternehmen. Wichtig ist dabei, die indi­vidu­ell passende Lösung zu finden.

Auf den ersten Blick erscheint die QR Rech­nung wenig inter­es­sant. Doch  eröffnet sie neue Möglichkeit­en für die automa­tis­che Rech­nungsver­ar­beitung beim Empfänger. Da alle rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen für die Zahlungsab­wick­lung im QR-Code in struk­turi­ert­er Form enthal­ten sind, ist ein automa­tis­ch­er Abgle­ich mit den vorhan­de­nen Kred­i­toren­dat­en ein­fach­er zu real­isieren. Ausle­se­fehler gehören der Ver­gan­gen­heit an und manuelle Eingaben sind nicht mehr notwendig.

Die QR-Rech­nung bietet auch ein Fre­i­t­extfeld, das für zusät­zliche Infor­ma­tio­nen an den Rech­nungsempfänger genutzt wer­den kann. Dort lassen sich Dat­en, welche die automa­tis­che Ver­ar­beitung der Rech­nung weit­er unter­stützen, hin­ter­legen. Ide­al­er­weise geschieht dies in stan­dar­d­isiert­er Form, sodass die Dat­en in ein­heitlich­er Form vor­liegen, egal von welchem Rech­nungssteller. Darum hat ein Experten­gremi­um ver­schieden­er Ver­bände einen Stan­dard definiert, welch­er für die Zuord­nung und Ver­ar­beitung der Rech­nung rel­e­van­ten Dat­en enthält  So kön­nen Kun­den­ref­erenz, Zahlungskon­di­tio­nen, Mehrw­ert­s­teuerde­tails in der vordefinierten Struk­tur abge­bildet wer­den. Einen vorge­druck­ten Ein­zahlungss­chein braucht es nicht mehr und die struk­turi­erten Rech­nungs­dat­en, lassen sich auch in eine PDF-Datei inte­gri­eren unkom­pliziert per E‑Mail versenden.

Quelle, Top­soft, 2021

 

So perfide gehen die Cybererpresser vor

Schad­soft­ware als Bewer­bung getarnt.
Angriffe über das Inter­net häufen sich. Gisela Kipfer vom Nationalen Zen­trum für Cyber­sicher­heit ken­nt die Maschen der Täter.

Frau Kipfer, wer kann Opfer eines Cyberan­griffs werden?

Im Fokus der Angreifer ste­hen alle ver­wund­baren Sys­teme, unab­hängig ob es sich um Unternehmen, Behör­den oder Pri­vat­per­so­n­en han­delt. Ziel der Angreifer ist stets, mit möglichst wenig Aufwand möglichst hohen Gewinn zu erzie­len. Bei Ran­somware ist ausser­dem zu beacht­en, dass es aus Angreifer­sicht keine Rolle spielt, welche Dat­en ver­schlüs­selt wer­den: Han­delt es sich um Dat­en, die für das Opfer einen wirtschaftlichen oder per­sön­lichen Wert haben, wird das Opfer ver­mut­lich bere­it sein, auf die Lösegeld­forderung einzugehen.

Die E‑Mails mit Schad­soft­ware kom­men immer per­son­al­isiert­er daher, etwa als Bewer­bun­gen oder Offer­ten. Wie bere­it­en die Täter einen Angriff vor?

Oft suchen die Angreifer auf der Web­site der poten­ziellen Opfer nach hil­fre­ichen Infor­ma­tio­nen wie Jahres­bericht­en der Unternehmen oder Infor­ma­tio­nen zu Mitar­bei­t­en­den.  

Wie kann sich ein Unternehmen vor Cyberan­grif­f­en schützen?

Wenn die wichtig­sten Grun­dregeln befol­gt wer­den, lässt sich die Gefahr von Ran­somware-Angrif­f­en oder generell Cyberan­grif­f­en aber den­noch senken. Dazu gehört die Umset­zung des Grund­schutzes, zum Beispiel regelmäs­siges Dat­en-Back-up, Updates, Fire­walls, Viren­schutz und mehr. Darüber hin­aus müssen organ­isatorische Mass­nah­men getrof­fen wer­den, beispiel­sweise im Bere­ich Krisen­man­age­ment und Krisenkom­mu­nika­tion. Die stete Sen­si­bil­isierung der Mitar­bei­t­en­den spielt aber eine eben­so grosse Rolle. Organ­isatorische und tech­nis­che Mass­nah­men greifen nur dann im gewün­scht­en Rah­men, wenn die Mitar­bei­t­en­den ver­ste­hen, warum sie gewisse Dinge berück­sichti­gen müssen. 

«Sollte keine Alter­na­tive zu ein­er Lösegeld­bezahlung beste­hen, unter­stützen die Strafver­fol­gungs­be­hör­den bei den Ver­hand­lun­gen mit den Kriminellen.»

Was kann man tun, wenn trotz allem ein Angriff passiert ist?

Die infizierten Sys­teme soll­ten umge­hend vom Netz getren­nt wer­den. Back-ups soll­ten schnell­st­möglich gesichert wer­den, sofern diese noch vorhan­den sind beziehungsweise noch nicht ver­schlüs­selt wur­den. Und diese müssen raschest­möglich physisch vom infizierten Net­zw­erk getren­nt wer­den. Sicherungskopi­en soll­ten ohne­hin nach jedem Back-up-Vor­gang vom Computer/Netzwerk getren­nt wer­den. Wur­den die Dat­en ver­schlüs­selt und ist kein Back-up vorhan­den, bietet die Web­site https://www.nomoreransom.org/ hil­fre­iche Tipps, um die Schad­soft­ware zu iden­ti­fizieren, und die Möglichkeit, bere­its bekan­nte Schlüs­sel herunterzuladen. 

Wie hoch sind die geforderten Lösegeldsummen?

Eine Schätzung betr­e­f­fend Lösegeld­sum­men ist sehr schwierig, da dem NCSC in den wenig­sten Fällen mit­geteilt wird, ob Lösegeld bezahlt wurde. Die Erfahrung zeigt, dass die Höhe der geforderten Sum­men oft­mals an die finanziellen Möglichkeit­en der Opfer angepasst werden.

Was bringt mehr: die Polizei ein­schal­ten oder ein­fach bezahlen?

Das Nationale Zen­trum für Cyber­sicher­heit rät von der Zahlung eines Lösegeldes ab. In jedem Fall sollte aber eine Strafanzeige bei der zuständi­gen Polizeibehörde ein­gere­icht wer­den. Diese berät die Opfer bezüglich des weit­eren Vorge­hens ins­beson­dere in Bezug auf die Kom­mu­nika­tion mit der Täter­schaft und das Ver­hal­ten gegenüber dieser. Sollte ausser­dem keine Alter­na­tive zu ein­er Lösegeld­bezahlung beste­hen, unter­stützen die Strafver­fol­gungs­be­hör­den bei den Ver­hand­lun­gen mit den Krim­inellen mit dem Ziel, dass möglichst wenig Lösegeld bezahlt wird.

Quelle: Basler Zeitung, 06.01.2022

 
 
 

Secu­ri­ty bei WMC

Die Bedro­hun­gen aus dem Inter­net nehmen gemäss dem Nationale Zen­trum für Cyber­sicher­heit (NCSC) des Bun­des ständig zu .

WMC ist seit Jahren auf IT-Secu­ri­ty fokussiert und unter­stützt Kun­den mit Sicher­heit­slö­sun­gen. Das gilt auch für den Schutz von Bro­ker­Star-Dat­en, die durch WMC gehostet wer­den. Erneut wur­den die Mass­nah­men  mas­siv aus­ge­baut. Zudem wird die gesamte IT-Infra­struk­tur  durch eine zuge­lassene Audit-Fir­ma laufend geprüft.

Ab 2021 wird allen Kun­den ein indi­vidu­elles Audit Zer­ti­fikat aus­ge­händigt. Dieses dient  als Ausweis  für Com­pli­ance im Rah­men des inter­nen Kon­troll­sys­tems (IKS).