
Gesetzliche Grundlage
Die Umsetzung des Risikomanagements für KMU-Unternehmungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Auflage gemäss Art. 716a OR, wonach der Verwaltungsrat als Oberleitung der Gesellschaft zur Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Erstattung des Jahresberichts, der Finanzkontrolle und zur Führung der Gesellschaft verpflichtet ist.
Grundsätze der Risikobeurteilung
Wichtig für die Berufung auf die Business Judgement Rule* aus praktischer Sicht ist die saubere Einhaltung dieser Formalitäten, der Berücksichtigung der Gesellschaftsinteressen bei Interessenkonflikten und die dokumentierte Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken eines Geschäftsentscheids. Die Business Judgement Rule kann, beim Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen, die Abwehr des Vorwurfs von Pflichtwidrigkeit ermöglichen.
Chancen für den Broker
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Die vier Ziele von Riskmanagement:
– Verantwortung wahrnehmen
– Haftung optimieren
– Reputation schützen
– Gewinne maximieren
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Alte Winterthurerstrasse 14A
8304 Wallisellen
www.riskaware.ch
Auskünfte und Beratung
Marco La Bella
Managing Partner, Co-Founder
Telefon 076 355 55 13
marco.labella@labella.ch
Silvia Kljajic-Canale
Senior Consultant
Telefon 079 585 14 72
silvia.kljajic@labella.ch
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