Datensicherheit und Datenschutz (nDSG)

In Zeit­en der Dig­i­tal­isierung  nehmen Daten­sicher­heit und Daten­schutz eine immer wichtigere Rolle in Unternehmen ein. Denn die Fol­gen eines Cyber-Angriffs oder ein­er Daten­panne haben für Unternehmen meist schw­er­wiegende Folgen.

Daher gilt es heute mehr als je zuvor, Dat­en zu schützen, zu sich­ern und geschützt zu ver­wahren. Am 1. Sep­tem­ber 2023 tritt das neue Schweiz­er Daten­schutzge­setz in Kraft, was eben­falls Anpas­sun­gen an der Daten­hal­tung zur Folge hat.

Daten­sicher­heit befasst sich mit dem generellen Schutz von Dat­en. So fällt die Sicherung von Dat­en wie Verträge oder Belege in jeglich­er Form – ganz gle­ich, ob ana­log oder dig­i­tal – eben­so unter den Begriff der Daten­sicher­heit, wie per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en. Der Daten­schutz hinge­gen bezieht sich — min­destens was die geset­zlichen Vorschriften bet­rifft, auss­chliesslich auf die Spe­icherung und Ver­wen­dung von Personendaten.

Daten­sicher­heit und Daten­schutz ver­fol­gen also das Ziel, Dat­en jeglich­er Art gegen Bedro­hun­gen, Manip­u­la­tion, unberechtigten Zugriff oder Ken­nt­nis­nahme abzu­sich­ern. Um eine best­mögliche Daten­sicher­heit zu erre­ichen, kön­nen analoge und dig­i­tale Mass­nah­men getrof­fen werden.

Zuerst geht es um tech­nisch-organ­isatorische Mass­nah­men, welche auch im Kon­text des Daten­schutzes ver­wen­det werden.

Im dig­i­tal­en Bere­ich kann  die Imple­men­tierung von IT Secu­ri­ty-Lösun­gen, in Form von Viren­scan­nern, Fire­walls o.ä.zur Sicher­heit von Dat­en beitra­gen. Sicher­heits­mass­nah­men physis­ch­er Natur sind hinge­gen Zugangskon­trollen, feuer­feste Akten­schränke oder Safes für sen­si­ble und ver­trauliche Unter­la­gen.  Daten­sicherung wie etwa die Erstel­lung von Sicher­heit­skopi­en auf einem sep­a­rat­en Spe­icher­medi­um, sind eben­falls essen­ziell. Eine solide Net­zw­erk Infra­struk­tur und regelmäs­sige Updates sind zudem Grund­vo­raus­set­zung zur Erre­ichung der Daten­sicher­heit­sziele. Beim Daten­schutz hinge­gen geht es im wesentlichen darum, wie Per­so­n­en­dat­en ver­wen­det und gespe­ichert wer­den dürfen.

Daher gilt es, organ­isatorische und per­son­alpoli­tis­che Vorkehrun­gen zu tre­f­fen, um einen hohen Sicher­heits­stan­dard im Unternehmen zu gewährleis­ten. Mitar­beit­er­schu­lun­gen- und Weit­er­bil­dun­gen, aber auch der Ein­satz von Fachkräften, wie IT-Sicher­heits­beauf­tragten und Daten­schutzbeauf­tragten tra­gen zur Daten­sicher­heit bei und sind aus Com­pli­ance Grün­den teil­weise verpflich­t­end. IT-Sicher­heits- und Daten­schutzbeauf­tragte wid­men sich in Ihrem Unternehmen der Analyse um poten­tiellen Sicher­heit­slück­en aufzudeck­en und durch Erstel­lung von entsprechen­den Mass­nah­men zur Erre­ichung des Datensicherheitsziels.

Es wird also schnell klar, dass die Begriffe nicht nur eng in Verbindung miteinan­der ste­hen, son­dern sich gegen­seit­ig bedin­gen. So kann ohne Daten­schutz­mass­nah­men nicht der voll­ständi­ge Zus­tand der Daten­sicher­heit erre­icht wer­den, da son­st per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en wom­öglich nicht aus­re­ichend geschützt wür­den. Im Gegen­zug sind umfassende Daten­sicher­heits­mass­nah­men die Voraus­set­zung für effek­tiv­en Daten­schutz nach Vor­gabe geset­zlich­er Grund­la­gen und Best Practice.

Zum neuen Daten­schutzge­setz sind fol­gende Aspek­te sind wichtig:

  • Behal­ten Sie den Überblick, welche Dat­en genau und für welchen Zweck ver­ar­beit­et wer­den. Sie kön­nen jed­erzeit darüber Auskun­ft geben und erleben keine unan­genehmen Überraschungen.
  • Über­prüfen Sie die Erfas­sung per­sön­lich­er Dat­en kri­tisch. Was ist für Sie effek­tiv notwendig?
  • Reduzieren Sie Abfragekri­te­rien an Ihre Kun­den auf ein Mindestmass.
  • Schränken Sie den inter­nen Daten­zu­griff im Unternehmen auf möglichst wenige Per­so­n­en ein.
  • Über­prüfen Sie Ihre Daten­schutzerk­lärung detail­liert und passen Sie diese wenn notwendig an.
  • Kon­trol­lieren und verbessern Sie die tech­nis­chen Vor­e­in­stel­lun­gen und die Benutzerfreundlichkeit.
  • Schulen Sie Ihre Mitar­beit­er, um sie für die Wichtigkeit des The­mas zu sensibilisieren.

Details zum neuen Daten­schutzge­set­zt find­en sich hier  und auf der offiziellen Seite des Bun­des

Quellen, Profi Engi­neer­ing, 2021, KMU Dig­i­tal­isierung 2022, Daten­schutz­part­ner 2022, www.admin.ch

Präsen­ta­tion IG B2B  (10.05.2023)