Versenden von Personendaten per E‑Mail
Das Versenden von E‑Mails ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Viele E‑Mails enthalten Personendaten, oft auch besonders schützenswerte. In der Regel werden E‑Mails unverschlüsselt übermittelt. Bekannt ist aber, dass das unverschlüsselte Versenden einer E- Mail weniger sicher ist, als das Verschicken einer Postkarte, weil:
- Eine E‑Mail mit geringem technischem Wissen abgefangen, mitgelesen oder verändert werden kann;
- E‑Mails im Gegensatz zur Postkarte auch einfach nach Schlüsselbegriffen durchsucht werden können;
- Internet-Provider mit Sitz in der Schweiz verpflichtet sind, E‑Mails während sechs Monaten aufzubewahren und bei Bedarf den Behörden bekannt zu geben.
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung, ob es sich um “gewöhnliche” Personendaten, besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile handelt.
Der Versender ist für die datenschutzkonforme Bearbeitung der Personendaten verantwortlich und für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beweispflichtig. Er ist verpflichtet, organisatorische und technische Massnahmen zur Sicherung der Daten vor Verlust und Entwendung sowie unbefugter Kenntnisnahme und unbefugtem Bearbeiten zu treffen. Beim Versand von Personendaten in sensiblen Bereichen wie dem Gesundheitswesen handelt es sich in jedem Fall um besonders schützenswerte Personendaten, da alleine die Tatsache, dass jemand Klient(in)/Patient(in) bei der betreffenden Stelle ist, besonders schützenswert ist.
Es gelten folgende Grundsätze für die Nutzung von E‑Mail
- Es sollen so wenig Personendaten wie möglich verwendet werden (Datensparsamkeit).
- Wer Daten bearbeitet, ist für den gesetzesmässigen, zweckmässigen und verhältnismässigen Umgang und deren korrekte Weiterverarbeitung (z.B. Zugriffsberechtigung, Aktualisierung oder Löschung) verantwortlich.
Fehlleitungen von E‑Mails durch Irrtum stellen ein erhebliches Risiko dar. Die Adressen müssen sorgfältig gewählt werden. Automatismen bzw. „Komfortfunktionen“ sollen möglichst vermieden werden.
- Auf privaten Geräten, sollen keine besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeitet oder gespeichert werden.
- Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt.
- E‑Mails sollten keine Angaben über Passwörter, Konto‑, Kreditkartennummern oder andere Zugangsdaten wie z.B. Benutzeridentifikationen enthalten.
- Es sollen keine grossen Datenmengen verteilt/gestreut werden.
- Nur bekannte Verteiler auswählen und verwenden.
Mails an die betroffene Person sind in der Regel zulässig. Erhält die Stelle eine E‑Mail von der betroffenen Person, darf sie von der stillschweigenden Einwilligung dieser Person ausgehen und die Antwort ebenfalls per E‑Mail erteilen. Eine Ausnahme bilden Antworten, die besonders schützenswerte Personendaten, beispielsweise Gesundheitsdaten bzw. Persönlichkeitsprofile beinhalten. Hier empfiehlt sich eine Verschlüsselung.
Alternativen zu unverschlüsselten E‑Mails
- Ablage auf Datenserver zB. BrokerWeb (durch entsprechenden Link in der Nachricht).
- Verschlüsselung auf Dokumentenebene
- Nutzung eines verschlüsselten Maildienstes zB. Seppmail
Zu beachten ist, dass die Nutzung von Social Media und Instant Messaging zB. Whatsapp oder SMS für die Übermittlung von Personendaten vermieden werden muss. Insbesondere für sehr sensible Daten ist der Postweg zu empfehlen.